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Zugelassen
CORAGEN
Zulassungsnummer
026336-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Chlorantraniliprole 200 g/l Diamide IRAC 28
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
19.01.2015
Zulassungsende
31.05.2028
Abverkaufsfrist
30.11.2028
Aufbrauchfrist
30.11.2029
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Stader Elbstraße 26
DE 21683 Stade
04141 9204-0
Info.Germany@fmc.com
https://www.cheminova.de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Translaminar
Kontakt
Tiefenwirkung
Fraß
Wirkungsdauer
ca. 3 Wochen
Hinweis
Wirkung temperatur- und witterungsunabhängig, hauptsächlich über orale Aufnahme (Lecken/Fraß/Saugen), aber auch Kontakt gegen verschiedene Entwicklungsstadien von Insekten. Der spezifische Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden und führt zu einem raschen Fraß-Stopp. Je nach Insektenart kann es bis zu 3 bis 6 Tage dauern, bis der Tod der Insekten eintritt. Quelle: www.fmcagro.de
Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (07.09.2020)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (13)

NN410 , NN3001 , NW264 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-01 , SS110 , SS206 , SS2101 , WMI28
NN410
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI28
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28

Hinweise (2)

NB6641 , NN1002
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (4)

EUH 208-0196 , EUH 401 , H400 , H410
EUH 208-0196
Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (2)

P391 , P501
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
05.02.2015
Letzte Änderung
07.06.2026
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