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BaumschuleAktuelle Meldungen
BVL-Fachmeldung: Informationen zu Nimrod EC mit der Chargennummer 411112657 ▴ weniger
Spezifikationsabweichung beim Pflanzenschutzmittel Nimrod EC, Zulassungsnummer 00A281-00
Ende Juli 2022 wurde das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) von der Zulassungsinhaberin des Pflanzenschutzmittels Nimrod EC (00A281-00) auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:
Das Produkt Nimrod EC mit der Chargennummer 411112657 enthält neben dem fungiziden Wirkstoff Bupirimat auch Kontaminationen der insektiziden Wirkstoffe Methomyl und Novaluron in Mengen bis 0,13 g/kg bzw. 1,5 g/kg. Betroffen sind die Länder Österreich und Deutschland. Gebinde mit dieser Chargennummer dürfen nicht in Verkehr gebracht und angewendet werden, da sie nicht von der Zulassung abgedeckt sind.
Die Zulassungsinhaberin hat umgehend mit dem Rückruf und der Rückholung dieser Charge begonnen. Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer wurden ebenfalls informiert.
Zur ADAMA-Fachmeldung vom 03.08.2022 (Details zur Rücknahme und Erstattung)
Rückstandssituation
Die Zulassungsinhaberin hat eine Abschätzung zur Höhe möglicher Rückstände an Methomyl und Novaluron nach Anwendung von Nimrod EC in Äpfeln, Birnen, Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren und Gurken vorgelegt. Aufgrund der geringen Mengen an den genannten Wirkstoffen werden keine schädlichen Auswirkungen auf den Schutz von Anwendenden, Arbeitskräften, Umstehenden, Anwohnenden und Verbrauchenden erwartet.
Die beiden Wirkstoffe Methomyl und Novaluron sind in der Europäischen Union nicht genehmigt. Daher existieren Importtoleranzen nur für einige Kulturen, die nicht immer mit denen übereinstimmen, in denen Nimrod EC angewendet wird. Die Höhe der abgeschätzten möglichen Rückstände liegt in der Regel unter den festgesetzten Rückstandshöchstgehalten (RHG).
In der Summe sind Überschreitungen der geltenden RHG bei Methomyl nicht sehr wahrscheinlich. Beim Wirkstoff Novaluron kann dagegen die Einhaltung der RHG in Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren und damit die Verkehrsfähigkeit der Früchte nicht mit letzter Sicherheit bestätigt werden. Weiterhin ist eine Überschreitung des RHG von Novaluron in Gewürzgurken (im Gegensatz zu Schlangengurken mit einem höheren RHG) nicht auszuschließen. Die Abschätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet und als eher konservativ anzusehen.
Umgang mit bereits behandelten Pflanzen
Die Vermarktung der erzeugten Lebensmittel ist bei allen Erzeugnissen möglich, mit Ausnahme von Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren und Gewürzgurken. Es ist anzumerken, dass der Gehalt der Verunreinigungen schwankt und die o. g. Abschätzungen mit den Maximalwerten durchgeführt wurden.
Bei Himbeeren, Stachelbeeren und Johannisbeeren kann abgeschätzt werden, dass solange erst drei der vier möglichen Anwendungen stattgefunden haben, der Zeitpunkt der Ernte erst 17 Tage nach der letzten Anwendung liegt (10 Tage Abstand zwischen 3. und 4. Anwendung und 7 Tage Wartezeit) und somit eine Überschreitung des RHG von Novaluron unwahrscheinlich ist. Wenn alle vier Anwendungen erfolgt sind, bleibt eine Unsicherheit, ob der RHG eingehalten werden kann.
Da die Gewürzgurken kontinuierlich geerntet werden, kann eine Vermarktung nur erfolgen, wenn die Einhaltung des RHG sichergestellt werden kann, z. B. durch eine Analyse der Gewürzgurken.
Zur BVL-Fachmeldung vom 11.08.2022
Neue und erneute Zulassungen ▴ weniger
Das BVL gibt die Zulassung folgender Pflanzenschutmittel bekannt:
Neuzulassungen
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau | Z = Zierpflanzenbau
Erneute Zulassungen
- Exteris Stressgard (028376-00)
Produktrückruf: NIMROD EC mit der Chargennummer 411112657 ▴ weniger
Die ADAMA Deutschland GmbH informiert über folgenden Hinweis:
"Wir wurden durch unseren Lieferanten, die ADAMA Makhteshim Ltd., davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Charge unseres Fungizids NIMROD® EC (00A281-00) mit der Chargennummer 411112657 eine Spezifikationsabweichung von der Zulassung aufweist.
NIMROD® EC der betroffenen Charge 411112657 darf ab sofort nicht mehr eingesetzt werden. Auch Restmengen dürfen nicht aufgebraucht werden.
Selbstverständlich rufen wir hiermit die entsprechende Charge von NIMROD® EC (Charge 411112657) zurück und erstatten den Kaufpreis für das Produkt.
Über Details zur Rücknahme und Erstattung werden wir fortlaufend auf folgender Webseite: https://www.adama.com/deutschland/de/produktrueckruf-nimrod informieren. Bei Fragen können Sie oder Ihre Kunden sich auch per Email (nimrod.de@adama.com) oder per Telefon (+49 151 14 51 82 33) an uns wenden."
Korrektur BVL-Fachmeldung: Teilwiderruf für Floramite 240 SC kann über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2023 aufgebraucht werden ▴ weniger
Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC mit dem Wirkstoff Bifenazat hinsichtlich einzelner Anwendungen - Korrigierte Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022 war darauf hingewiesen worden, dass die angegebenen Anwendungen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind. Es gelten aber folgende Abverkaufs- und Aufbrauchfristen
- Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022
- Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023
Betroffene Anwendungen für den Gemüsebau
- Spinnmilben in Zucchini, Aubergine und Gurke im Freiland (00-003)
- Spinnmilben in Tomate und Gemüsepaprika im Freiland (00-004)
- Spinnmilben in Gemüsepaprika, Tomate, Gurke und Aubergine im Gewächshaus (00-006)
Betroffene Anwendungen für den Obstbau
- Spinnmilben in Erdbeeren im Freiland (00-001) und im Gewächshaus (00-002)
- Spinnmilben, Gallmilben in Him- und Brombeere im Gewächshaus (03-001)
- Spinnmilben in Johannisbeeren (Schwarze, Rote, Weiße) im Gewächshaus (03-002)
- Spinnmilben in Stachel- und Heidelbeeren im Gewächshaus (04-001)
Die Anwendungen des Pflanzenschutzmittels im Zierpflanzenbau bleiben von der Entscheidung unberührt.
Zur BVL-Fachmeldung vom 26.07.2022 (Korrigierte Version)
NEU in PS Info: Mehr Infos zu Wirkstoffen durch Verlinkungen in externe Wirkstoffdatenbanken ▴ weniger
Es gibt Neuigkeiten! In dem Projekt "HortiSem" (www.hortisem.de) haben wir uns zur Aufgabe gemacht, Verbindungen zu anderen externen Datenbanken zu entwickeln. Ein erstes Ergebnis ist jetzt für alle Nutzerinnen und Nutzer im Produktdatenblatt der Pflanzenschutzmittel im Informationsbereich "Wirkstoffe" frei verfügbar.
Dort finden Sie jetzt neu die Verlinkungen in folgende englischsprachige Datenbanken:
- "EU Pesticides DB" = Rückstandshöchstmengen-Datenbank der EU
- "PP DB" = "Pesticide Properties DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
- "BP DB" = "Bio-Pesticides DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
Über das Wort "Anzeigen" werden Sie direkt auf die Wirkstoff-Datenblätter weitergeleitet. Wenn aus unserer Datenbank keine direkte Verbindung aufgebaut werden konnte bzw. wenn keine Datenblätter in den externen Datenbanken vorliegen, wird das Minuszeichen angezeigt.
CURATIO nach Art. 53 in Kernobst gegen Blattfallkrankheit und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit ab 07.07.2022 ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für CURATIO in Kernobst gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.07.2022 bis zum 04.11.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 63.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.500 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 04.04.2022
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